Fragen zum Zoll

Orpheus

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Hallo,

da ich mir in den nächsten Monaten ein paar Games aus'n Ausland zulegen wollte, ich aber noch einige Fragen zum Zoll habe, hoffe ich mal, dass man mir hier weiterhelfen kann.

Und zwar ist mir der Ablauf bekannt, wenn Ware dem Zoll in die Hände fällt und was da so in etwa noch an Kosten auf einen zu kommen können.
Was ich mich nur frage ist folgendes:

1. Was ist mit der Ware, die nicht kontolliert wird?
Eigentlich zwar nichts und man kann sich glücklich schätzen, doch ist dass nicht auf einer gewissen Art straftbar, da man ja unter anderem keine MwSt. zahlt, die ansonsten bei einer Überprüfung ja anfallen?
Oder geht man davon aus, dass die MwSt. usw., anschließend von den Käufern noch nachbezahlt werden?

2. Wie sieht die ganze Sache bei gebrauchter Ware z.B. von ebay aus?

Das war auch schon alles für den Anfang.^^

Gruß
Shuyin
 

Masterflow

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1. Was ist mit der Ware, die nicht kontolliert wird?
Eigentlich zwar nichts und man kann sich glücklich schätzen, doch ist dass nicht auf einer gewissen Art straftbar, da man ja unter anderem keine MwSt. zahlt, die ansonsten bei einer Überprüfung ja anfallen?
Oder geht man davon aus, dass die MwSt. usw., anschließend von den Käufern noch nachbezahlt werden?
Ich meine unter 22 EUR Wert muss man ja eh in keinem Fall zahlen.
Falls etwas kommerziell Verschicktes wieder Erwarten nicht nachverzollt werden sollte sei glücklich. Du hast meines erachtens keine Pflicht irgendwo hinzurennen.
(Die Angaben auf dem Paketschein müssen aber korrekt sein)

2. Wie sieht die ganze Sache bei gebrauchter Ware z.B. von ebay aus?
Auch gebrauchte Ware muss verzollt werden. Sogar wenn es sich um ein 15
Jahre altes NES Spiel handelt erhält es den gleichen Prozentsatz wie ein aktuelles.
Erst bei antiken Sachen oder Büchern gibts andere.
Ansonsten:
Immer dafür sorgen, soweit es geht, dass das als Verwendung "gift" sprich Geschenk drauf steht. Bei diesen musste auf jeden fall nicht nachverzollen. Firmen werden das nicht tun.
 
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Orpheus

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Ich meine unter 22 EUR Wert muss man ja eh in keinem Fall zahlen.
Falls etwas kommerziell Verschicktes wieder Erwarten nicht nachverzollt werden sollte sei glücklich. Du hast meines erachtens keine Pflicht irgendwo hinzurennen.
(Die Angaben auf dem Paketschein müssen aber korrekt sein)
Was ich persönlich nur sagenhaft ärgerlich finde ist, wenn man sich die Ware dann abholen darf, sofern die beim Zoll gelandet ist.
Alleine die Möglichkeit, was dort alles an Kosten anfallen könnte, dürfte den ein oder anderen abschrecken.
Bin da ehrlich gesagt auch keine Ausnahme.^^
Aber das mit den unter 22 Euro klingt ja schonmal gut.

Ob das aber strafbar wäre würd mich ja noch immer interessieren.

Auch gebrauchte Ware muss verzollt werden. Sogar wenn es sich um ein 15
Jahre altes NES Spiel handelt erhält es den gleichen Prozentsatz wie ein aktuelles.
Erst bei antiken Sachen oder Büchern gibts andere.
Ansonsten:
Immer dafür sorgen, soweit es geht, dass das als Verwendung "gift" sprich Geschenk drauf steht. Bei diesen musste auf jeden fall nicht nachverzollen. Firmen werden das nicht tun.
Wie schon im ersten Abschnitt.
Ein Vor- und Nachteil.
Das die für gebrauchte Ware auch noch Geld sehen wollen find ich zwar arm, aber wenn man natürlich das Glück hat an einem Verkäufer zu geraten, der es als Geschenk verschickt halb so wild.

Jedenfalls danke für die schnelle Antwort.

Gruß
Shuyin
 
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