Mal 'ne Frage zum Thema Mietrecht...

Kamiro

The World
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Hallo Leute!
Ich weiß ja nicht, ob sich einer mit solchen Themen auskennt, da ich allerdings das ganze auch schon in einem darauf spezialisierten Forum gepostet habe, schreibe ich es nur noch mal hier, um evtl eure Erfahrungen bzw Meinungen einzuholen. Vll kennt sich ja zufällig jemand damit aus ^^

Bislang habe ich leider eher erfolglos das Netz nach meinem Problem durchsucht, bin aber zu keinem Ergebnis gekommen...

Folgende Situation:
Ich habe Anfang des Monats einen Mietvertrag unterzeichnet, laut dem der Mietbeginn am 1.11. sein soll.
Nun ist es so, dass in der Wohnung noch Renovierungsarbeiten von Vermieter durchgeführt werden (von denen ich dachte, dass diese schon längst fertig wären, da laut Inserat die Wohnung eigentlich schon ab dem 1.10. bezugsfertig sein sollte, aber das sei mal dahingestellt :nerv: ). Diese sollen allerdings erst kommende Woche (also am 28./29.10. rum) laut Vermieter abgeschlossen sein.

Um was ich mich aber noch kümmern muss, sind die Böden, und hier liegt das eigentliche Problem:
In der Wohnung liegen keine vernünftigen Böden aus, nur der (nicht mehr sehr frische und ansehnliche) Dielenboden.
Davon ausgehend, dass die Renovierungsarbeiten vom Vermieter wirklich erst zum oben genannten Zeitraum fertig werden, blieben mir nur ca. 3 Tage für die eigenen Arbeiten (also (Laminat-)Boden verlegen und noch ggf. streichen), wobei ich davon ausgehe, dass ich das nicht in den drei Tagen hinkriege.

Wie ist da nun die Lage, würde diese Wohnung als "nicht beziehbar" angesehen werden, so dass ich (rein theoretisch... ich will es mir nur ungern gleich zu Beginn mit denen verscherzen ;) ) für die Zeit, die ich noch für die Renovierung benötige, die Miete kürzen dürfte?
Muss mir der Vermieter vor dem eigentlich Einzug, gerade bei so "umfangreichen" Arbeiten, genügend Vorlauf geben, um die Wohnung entsprechend herrichten zu können oder gilt auch schon die Zeit der Renovierung als vertragsgemäßer Gebrauch?


Vielen Dank schon mal für Antworten! :)
 

Redwolf

Folge der 8 bei den Palmen!
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Wichtig wäre zu wissen, was im Mietsvertrag steht. Wenn da steht, dass Mietbeginn 1.11. ist und der Vermieter bis dahin alle Arbeiten erledigt hat, ist der IMO im Reinen.

Frag doch einfach den Vermieter, ob du den Boden schon früher austauschen kannst. Dann solltet ihr aber nochmal festlegen, was dann mit dem Boden bei Auszug ist.

Zentrale Frage: Ist der Boden so schlecht, dass dadurch die Wohnung als nicht bezugsfähig gilt?

Am besten hättest du die Renovierung des Bodens als Vertragsbedinung festgelegt. Was du auf jeden Fall machen solltest sind Fotos des Bodens die Möglicherweise später als Beweise dienlich sind, das gilt für alle anderen Mängel. Am besten bei Einzug alles und jedes Detail fotografieren. Genauso wie alle anderen Mängel die du vorfindest.

Hier gibts ne Tabelle:
http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Alle_Kategorien.html

Wegen optischer Unansehlichkeit gehen die Mietminderungsurteile bei Böden scheinbar gegen 0%-2%.

Insofern schätze ich, dass der Mieter die Wohnung am besagten Termin bezugsfähig abgeben kann. Nicht mit den von dir gewünschten Böden, aber das zählt rechtlich nicht, solange die Böden nicht ausreichende Mängel aufweisen.

Im Falle dessen, dass du den Boden veränderst wäre es außerdem ratsam das mit dem Vermieter abzusprechen, nicht dass er dann beim Auszug wieder verlangt, dass du den Ursprungszustand der Wohnung wieder herstellen musst. Kurz gesagt: Du brauchst dafür die Genehmigung vom Vermieter, sonst hast du beim Auszug eine Rückbaupflicht.

Solltest du dich trotzdem für Laminat entscheiden, dann kannst du prüfen, ob du es direkt auf dem Dielenboden verlegen kannst. Später müsstest du es dann eventuell aber entfernen.

Das Beste in diesem Fall ist wohl ein Gespräch mit deinem Vermieter.
 
Zuletzt bearbeitet:

Rise_Against

Schwarzmaler
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Sollte der Vermieter mit der Verlegung vom dem Laminat einverstanden sein würde ich gleich fragen ob er nicht unter Umständen was zulegen würde. Sollte die Wohnqualität ja eigentlich erhöhen, wenn die Dielen nicht mehr so ansehnlich sind.
 
OP
OP
Kamiro

Kamiro

The World
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Das tun sie auf jeden Fall. Und 250€ finde ich auch gar nicht mal so wenig
 

Ashura

Amazone und Meridian Child
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laminat bähhh ich brauche packet
Du meinst sicher Parkett.

Mal ne ganz andere Mietsrechtsfrage: wenn schon ein neuer Mieter für eine Wohnung einen Vertrag unterschrieben hat mit Gültigkeitsdatum 1.12, aber die vorherige Partei nicht räumt, was für Konsequenzen könnte das nach sich ziehen? Die drei Monate Kündigungsschutz wurden übrigens in diesem Fall eingehalten.
 
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