LaCelda
Manaheld
- Mitglied seit
- 28.03.2002
- Beiträge
- 1.150
Hi Guys,
in einem anderen Thread wurde es angesprochen, dass es in Hessen nach wie vor erlaubt ist, Sträflinge zum Tode zu verurteilen. Dachte das wäre ein ganz interessantes Diskutierthema.
Hier mal den Artikel 21 aus der Hessischen Landesverfassung.
1.) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
2.) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
3.) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.
Also: Eure Meinung?
Weitere Info
Greetz, LaCelda
in einem anderen Thread wurde es angesprochen, dass es in Hessen nach wie vor erlaubt ist, Sträflinge zum Tode zu verurteilen. Dachte das wäre ein ganz interessantes Diskutierthema.
Hier mal den Artikel 21 aus der Hessischen Landesverfassung.
1.) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
2.) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
3.) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.
Also: Eure Meinung?
Weitere Info
Greetz, LaCelda