Original geschrieben von Yirgav
Ich würd mal sagen ziemlich sicher eigentlich glaube ich kaum das man erwischt wird das is fast unmöglich (leider nur fast)
nunja sagen wir mal sicher genug um es nutzen zu können =]
Original geschrieben von Psychopath
Ich glaube auch, dass es noch ziemlich sicher ist, denn wie will man 1.000.000 Million User verfolgen???
Das geht kaum!
Man kann vielleicht stichprobenartig ein paar Eifrge rausholen, aber die Mehrheit wird aussen vor gelassen!
http://www.sdc-forum.de/showthread.php?threadid=5511Original geschrieben von Silence
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das Herunterladen von Dateien und auch das Verwenden von Tauschbörsen nicht allgemein illegal!
Nach dem neuen Urheberrechtsgesetz ist es aber jetzt verboten, Dateien herunterzuladen, für die der Anbieter ganz offensichtlich nicht das Copyright haben kann. Darunter fallen zum Beispiel aktuelle Kinofilme und Computerprogramme, aber wie weit das wirklich geht, weiß ich nicht.
Bisher war der Download komplett straffrei, weil man als Benutzer ja nicht wissen kann, ob der Anbieter das Copyright hat.
Das Anbieten von kopierrechtlich geschütztem Material ist das, um was es hierbei hauptsächlich geht. Das ist komplett verboten, solange du nicht das Copyright oder eine Genehmigung des Copyrightbesitzers hast. Das gilt allgemein und für alle Dateien, also auch für Bilder, Texte, ROMs, Musik und Videos, wobei es erstmal egal ist, wie alt sie sind. Da müßte man sich wohl für jeden Fall einzeln informieren, ob noch ein Copyright auf einer Datei ist.
Das Problem bei Tauschbörsen ist, soweit ich das weiß, daß heruntergeladene Dateien automatisch zum Download freigegeben sind.
Wie man Tauschbörsen-Nutzer aufstöbern kann, die Material verbreiten, ohne das Copyright zu haben, darüber habe ich mal irgendwo etwas gelesen.
Und zwar bietet der Copyrightbesitzer selbst eine irgendwie markierte Datei, zum Beispiel mit einer ganz bestimmten Größe oder einem Wasserzeichen, zum Herunterladen an. Das darf er, denn er hat das Copyright.
Jetzt laden einige Leute diese Datei herunter und der Anbieter registriert die Downloads. Nachdem ein paar Downloads abgeschlossen sind, nimmt der Anbieter die Datei aus dem Netz.
Soweit ist es noch alles erlaubt und niemand kann verklagt werden.
Aber nach einiger Zeit macht sich der Anbieter selbst auf die Suche nach seiner eigenen Datei, für die ja sonst niemand das Recht hat, sie öffentlich anzubieten. Wird er fündig, kann er tausende von Leuten gleichzeitig ertappen, die geschütztes Material anbieten. Die IP-Adressen lassen sich leicht ermitteln und schon sind "bereits Daten über die betroffenen Anwender gesammelt worden" und könnten dem Internetanbieter des Tauschbörsenbenutzers oder den Ermittlungsbehörden vorgelegt werden.
Ich hoffe, ich konnte die Verwirrung über dieses Thema weiter ausdehnen. Ich kenne mich mit Tauschbörsen nicht gut genug aus, um zu wissen, was möglich ist und was nicht. Aber das hier ist das, was ich glaube verstanden zu haben.![]()
Woher weiss er, dass das seine Datei ist??Aber nach einiger Zeit macht sich der Anbieter selbst auf die Suche nach seiner eigenen Datei, für die ja sonst niemand das Recht hat, sie öffentlich anzubieten.
Und was sollen die Ermittlungsbehörden mit der IP anfangen?? Sie können doch nichts ausser den Provider des "Täters" rausfinden! Sie haben keinen Namen ... gar nichts! Das heisst Sie müssen sich an den Provider wenden , um an nähere Informationen zu kommen! Dieser aber darf die Daten der Kunden nicht weitergeben ( Datenschutz) . Es sei denn es liet ein richterlicher Beschluss vor! Und das kann man nicht bei jedem User machen, denn das lohnt sich gar nicht! Einige Klagen müssten dann sowieso fallen gelassen werden...! So dass eigentlich nur die ganz bösen Jungs dran gekriegt werden! Die Massenverkäufer! Wegen einem kleinen Privat Downloader lohnt sich der ganze Aufwand nicht! (noch)!!und könnten dem Internetanbieter des Tauschbörsenbenutzers oder den Ermittlungsbehörden vorgelegt werden.
Am Inhalt. Der Inhalt ist geschützt, nicht das Format, der Dateiname oder die Größe.Woher weiss er, dass das seine Datei ist??
Wenn ich sie umbenenne und die Grösse ändere??
Der Copyright-Inhaber weiß normalerweise, an wen er Copyrights vergeben hat. Und wenn er seine eigene Datei im Internet findet, kann er 100%ig sicher sein, daß es sich um ein illegales Angebot handelt.Da muss er sie runterladen , um dann zu gucken, was dahinter steckt und dann kommt noch das Problem hinzu, dass man dann nicht alle Leute , die diese Datei haben und somit anbieten , dafür schuldig machen kann, denn es kann doch sein, dass sie gar nichts davon wissen, dass es sich um eine copyright geschützte Datei handelt,oder??
Wenn sie erwischt werden, können sie vermutlich genauso verklagt werden. Das Copyright liegt auf dem Film, nicht auf der Dateigröße, dem Format, oder dem Namen. Es würde Disney natürlich schwer fallen, hinter "Omas Geburtstag" den Film "Findet Nemo" zu entdecken, aber wenn das passiert, sind die Folgen die selben. Niemand außer Disney selbst hat das Recht, diesen Film anzubieten.Beispiel: Sagen wir mal Disney will gucken, wer ihre FIlme anbietet und stellen "Findet Nemo" mit der Grösse von 700 MB ins Emule Universum! EIn User lädt es sich runter , nennt die Datei Omas Geburtstag und komprimiert die Datei auf 650 MB! Er bietet sie weiterhin an und die User saugen das FIle unter dem Namen Omas Geburtstag! Und die User bieten die Datei beim Downloaden weiterhin an! Können sie trotzdem verklagt werden????
Den Provider kann die Firma selbst herausbekommen, das ist nicht schwer und zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich schon lange passiert. Die gesammelten Informationen gehen an den Provider und gleichzeitig an die Behörden.Und was sollen die Ermittlungsbehörden mit der IP anfangen?? Sie können doch nichts ausser den Provider des "Täters" rausfinden!
Es liegt nachweislich ein Verbrechen vor, das in Deutschland wohl irgendwo zwischen Einbruch und Diebstahl liegt und der Geschädigte will Anzeige erstatten. Ein richterlicher Beschluß sollte da kein Problem mehr sein.Sie haben keinen Namen ... gar nichts! Das heisst Sie müssen sich an den Provider wenden , um an nähere Informationen zu kommen! Dieser aber darf die Daten der Kunden nicht weitergeben ( Datenschutz) . Es sei denn es liet ein richterlicher Beschluss vor!
Die kleinen Downloader werden sicher erstmal verschont bleiben, aber in Amerika werden bereits "kleine" Privatpersonen angeklagt und ich bin sicher, daß es nicht mehr lange dauert, bis es auch in Deutschland die ersten Prozesse gegen Privatpersonen gibt. Egal wieviele es machen, es ist ein modernes Verbrechen, wie du es auch drehst und wendest.Und das kann man nicht bei jedem User machen, denn das lohnt sich gar nicht! Einige Klagen müssten dann sowieso fallen gelassen werden...! So dass eigentlich nur die ganz bösen Jungs dran gekriegt werden! Die Massenverkäufer! Wegen einem kleinen Privat Downloader lohnt sich der ganze Aufwand nicht! (noch)!!
Es ist für den Provider auf jeden Fall besser, einen oder mehrere Kunden zu verlieren, als als Mittäter für den Missbrauch eines Kunden angeklagt zu werden und vielleicht das Unternehmen vollständig zu verlieren, oder?Man kann dann vom Provider ermahnt werden und dann auch noch gekündigt werden! Aber ob das passieren wird ist fraglich ! Ich denke , dass AOl, T-online... zu diesen Verwarnungen gezwungen werden, aber ob es zu einer Kündigung kommen muss weiss ich nicht! Denn die Anbieter verjagen so ihre eigenen Kunden! Und das wollen sie nicht,oder`??
Das ist klar, dass das Copyright auf der Datei drauf ist! DAs Problem sehe ich aber darin, dass sie (disney) nicht bestimmen kann, wer nun gezielt die Datei Findet Nemo will und wer sich nur Omas Geburtstag ziehen will und gar nicht weiss, dass es eigentlich Findet Nemo ist.Wenn sie erwischt werden, können sie vermutlich genauso verklagt werden. Das Copyright liegt auf dem Film, nicht auf der Dateigröße, dem Format, oder dem Namen. Es würde Disney natürlich schwer fallen, hinter "Omas Geburtstag" den Film "Findet Nemo" zu entdecken, aber wenn das passiert, sind die Folgen die selben. Niemand außer Disney selbst hat das Recht, diesen Film anzubieten.
DAs stimmt schon, aber was meinst du wieviele Kunden vor sowas fliehen und zu Providern gehen, wo die IP nicht gespeichert wird???Es ist für den Provider auf jeden Fall besser, einen oder mehrere Kunden zu verlieren, als als Mittäter für den Missbrauch eines Kunden angeklagt zu werden und vielleicht das Unternehmen vollständig zu verlieren, oder?
Wer "Omas Geburtstag" herunterlädt, macht sich erst strafbar, wenn er den Download nicht sofort löscht, sobald er festgestellt hat, daß es sich nicht um "Omas Geburtstag" handelt.DAs Problem sehe ich aber darin, dass sie (disney) nicht bestimmen kann, wer nun gezielt die Datei Findet Nemo will und wer sich nur Omas Geburtstag ziehen will und gar nicht weiss, dass es eigentlich Findet Nemo ist.
Ich bezweifle auch, daß es solche Provider gibt. Die IP-Adresse ist bis dahin außerdem vermutlich schon wieder völlig uninteressant, da sie ihren Zweck schon erfüllt hat. Die Firma hat ja bereits über die IP-Adresse den Provider ermittelt. Die Einwahlkennung des Users steckt ebenfalls in den Informationen, die man zusammen mit dem Providernamen bei einer einfachen NS LookUp Abfrage erhält. Diese enthält zwar oft die IP, und wenn die IP-Adresse nicht extra gespeichert wird, wird auf jeden Fall diese Kennung gespeichert. Für die Abrechnung ist das unumgänglich. Ein kostenloser Provider ist mir nicht bekannt.DAs stimmt schon, aber was meinst du wieviele Kunden vor sowas fliehen und zu Providern gehen, wo die IP nicht gespeichert wird???
Wenn es ein Film idt, dann kann man ihn komprimieren, teilen oder was weiss ich , sollte kein Problem sein!Wie willst du die Grösse einer Datei ändern?
Aber das bringt es nicht wirklich, denn beim Downloaden der DAteien, bietest du sie selber um DL an und das ist das Problem!Nebenbei, wieso packt ihr mit (c) geschützte (oder welche die evt. eines haben könnten ^^) nicht einfach in einen extra Ordner? Ich sortiere meine Dateien auch immer
Hat doch nichts mit dem Alter zu tun, sondern mit der Menge, die du anbietest . Wenn es sich um das Mädchen aus den USA handelt, so hat sie über 1000 MP3s angeboten und das istn bischen viel,oder?Wobei auch schon eine 12. Jährige rausgepickt wurde
Hier mal, was ich darüber zu wissen glaube: XDOriginal geschrieben von Psychopath
Ich habe mal ne Frage!
Was sagt die einem die I.P Nummer?? Nur den Provider oder mehr?
Weil sie keine Kunden mehr ahben werden!Also warum sollten Provider nicht mit Polizei und Behörden zusammen arbeiten und Benutzerdaten rausrücken (oder "Poweruser" kündigen), wenn ein Verdacht besteht?
Ich glaube das stimmt so nicht ganz. Du scheinst auf DSL und Flatrates und Privatpersonen fixiert zu sein. Für die meisten Provider ist der DSL-Flatrate Tarif für Privatpersonen aber noch eher ein Verlustgeschäft, das durch andere Tarife ausgeglichen wird. Das war bei den Modem- und ISDN-Flatrates das selbe. Oder warum gibt es in Deutschland keine Modemflatrate mehr unter 150 Euro im Monat?Original geschrieben von Psychopath
Weil sie keine Kunden mehr ahben werden!
Keine Kunden = überhaupt kein Gewinn
Kunden, die Traffic verursachen = etwas ´kleinerer Gewinn